Beschreibung
Zum Verkauf stehen zwei nebeneinanderliegende Grundstücke in einer ruhigen und gepflegten Wohnsiedlung unweit des Liesingbachs – ideal für Bauträger, Investoren oder Private, die individuellen Wohnraum schaffen möchten.
1) Grundstück mit ca. 535 m²:
Dieses nahezu rechteckige Grundstück ist derzeit mit einer kleinen Holzhütte bebaut, die bei Bedarf entfernt werden kann. Laut Bebauungsbestimmungen ist die Errichtung eines dreigeschossigen Gebäudes möglich.
Eine bereits ausgearbeitete und eingereichte Planung sieht den Bau eines modernen Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten vor, jeweils mit Balkon- und Terrassenflächen. Insgesamt ist eine Wohnnutzfläche von rund 390 m² zuzüglich etwa 50 m² Außenflächen erzielbar. Die verkehrsgünstige Lage ermöglicht zudem eine angenehme Erreichbarkeit – über die A23 gelangen Sie mit dem PKW in etwa 30 Minuten ins Stadtzentrum.
2) Grundstück mit ca. 480 m²:
Das angrenzende Grundstück ist aktuell unbebaut und wird ohne bestehende Studie angeboten, was maximale Flexibilität in der zukünftigen Planung und Gestaltung ermöglicht.
Lage und Infrastruktur:
Die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz ist sehr gut. Über die S-Bahn-Linien S1 und S2 sowie die Buslinie 62A (auch vom Bahnhof Meidling erreichbar) gelangen Sie bequem in Richtung Innenstadt. Die durchschnittliche Fahrzeit ins Stadtzentrum beträgt rund 50 Minuten.
Diese Kombination aus naturnaher Lage, guter Infrastruktur und vielseitigem Entwicklungspotenzial macht das Angebot besonders attraktiv – sowohl für Eigennutzer als auch für Bauträger mit Weitblick.
Der Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass sämtliche Informationen auf Angaben unseres Abgebers basieren. Die Cardo Immobilienvermittlung GmbH. kann deshalb trotz größter Sorgfalt nicht für die Richtigkeit dieser Angaben haftbar gemacht werden. Für den Fall, dass Sie oder ein mit Ihnen verbundenes Unternehmen das Objekt käuflich erwerben, wird, sofern nicht anders vereinbart, eine Provision in Höhe von 3% des Kaufpreises zzgl. 20% USt an Cardo Immobilienvermittlung GmbH. fällig. Dies gilt auch bei Weitergabe der Informationen Dritte (§15 Maklergesetz). Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verordnung für Immobilienmakler des Bundesministeriums für Handel und gewerbliche Industrie, BGBL 297/1996.