Zum Verkauf steht ein attraktives Baugrundstück in bester Lage von Groß-Enzersdorf. Mit einer Gesamtfläche von ca. 1.450 m².

2301 Groß-Enzersdorf / Niederösterreich
1.450 m2
Grundfläche
auf Anfrage
Kaufpreis

Beschreibung

Objekttyp: Baugrundstück
Grundstücksfläche: ca. 1.450 m²
Bebauung: max 35 % bebaubar, 
Widmung: BW-2WE, 
Eignung: Ideal für Einfamilienhäuser oder Doppelhaushälften
 

 

Das Grundstück ist bereits auf vier Parzellen im  Grundbuch eigenständig eingetragen, was eine flexible Bebauung oder Aufteilung ermöglicht.

Die Umgebung überzeugt durch eine ausgezeichnete Infrastruktur mit zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten, Schulen sowie der Lobau, die zu ausgedehnten Spaziergängen, Radtouren und Naturerlebnissen einlädt. Hier genießen Sie eine perfekte Kombination aus urbaner Nähe und ruhiger Wohnlage.

Besonderheiten:
    •    Ruhige und familienfreundliche Lage
    •    Nähe zur Natur (Lobau, Nationalpark Donau-Auen)
    •    Optimale Anbindung an Wien
    •    Beste Infrastruktur in der Umgebung


Für weitere Informationen oder ein individuelles Angebot stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

 

Die Angaben über das angebotene Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers; für die Richtigkeit solcher Angaben, die auf Informationen der über das Objekt Verfügungsberechtigten beruhen, wird keine Gewähr geleistet. Es gelten die Bestimmungen der beiliegenden Immobilienmaklerverordnung; des Weiteren wurde die Übersicht der zu erwartenden Nebenkosten gem. KSchG übermittelt. Gemäß § 6 Abs. 4 dritter Satz MaklerG und § 30b KSchG weist der Immobilienmakler auf ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis zu dem Verkäufer aufgrund regelmäßiger geschäftlicher Tätigkeit hin. Es besteht jedoch keinerlei gesellschaftsrechtliche Verbindung zum Verkäufer. Dieses Angebot ist ausschließlich für den Adressaten bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen, in Schriftform übermittelten, Zustimmung gestattet. Hinweis: Seit 1.1.2009 besteht für den Verkäufer bzw. den Vermieter einer Immobilie die Verpflichtung zur Vorlage eines gültigen Energieausweises. Im Falle der Nichtvorlage gilt eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 07.07.2025, 14:20:05 Uhr; Referenz-Nummer: 1873