Sonniges 688 m² Grundstück in Breitenfurt bei Wien – ideal für ein Einfamilienhaus

2384 Breitenfurt bei Wien / Niederösterreich
688 m2
Grundfläche
€ 275.000,00
Kaufpreis

Beschreibung

688 m² Grundstück in naturnaher Ruhelage | Breitenfurt West | Nähe Wienerwald

In der Johann Dungl-Gasse in Breitenfurt bei Wien bietet sich die Gelegenheit, ein Grundstück mit vielseitigem Potenzial in einem grünen Wohnumfeld zu erwerben. Die Liegenschaft umfasst rund 688 m² und eignet sich für alle, die ihre eigenen Vorstellungen vom Wohnen verwirklichen und ein individuelles Zuhause gestalten möchten.

Die Bebauungsbestimmungen im Detail: (auf Basis der Größe lt. Grundbuchangaben)
-maximale bebaubare Fläche: 181 m²
-maximale Gebäudehöhe: 2 Geschosse innerhalb der 45° Dachneigung plus Kellergeschoss

Das Grundstück weist eine leichte Hanglage auf.

Eckdaten

  • Grundstücksfläche: ca. 688 m²
  • kleiner Altbestand vorhanden (muss entfernt werden)
  • Offene Bauweise
  • Attraktive Lage beim Wienerwald
  • Schöne Grün- und Feldlage
  • Gute Erreichbarkeit von Wien
  • Infrastruktur für den täglichen Bedarf in Breitenfurt

Das Grundstück liegt in einer gewachsenen Wohngegend von Breitenfurt. Die umliegenden Felder und Wälder bieten zahlreiche Möglichkeiten für Spaziergänge und Aktivitäten im Freien. Gleichzeitig sind Nahversorger und Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf im Gemeindegebiet vorhanden.

Auch die Anbindung an Wien ist gegeben: Regionale Busverbindungen verbinden Breitenfurt unter anderem mit Wien-Liesing, wo weitere Anschlüsse an das öffentliche Verkehrsnetz zur Verfügung stehen. Mit dem Auto sind sowohl Wien als auch die umliegenden Gemeinden leicht erreichbar.

Eine interessante Gelegenheit für alle, die naturnah wohnen und ihre eigenen Wohnideen in Wien-Nähe verwirklichen möchten.

Für weitere Detailfragen oder einen Besichtigungstermin steht Ihnen Frau Kristina Giacomelli von Sangreal jederzeit gerne unter +43 664 257 23 28 oder giacomelli@sangreal.at zur Verfügung!

Hinweis: Angaben zur Bebauung beruhen auf den derzeit vorliegenden Informationen. Die konkrete Bebauungsmöglichkeit und das jeweilige Bauvorhaben sind vom Käufer mit der zuständigen Baubehörde bzw. Gemeinde abzuklären.

Aufgrund einer gesetzlichen Ausnahme besteht keine Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 20.10.2026, 21:39:22 Uhr; Referenz-Nummer: 1311