Noch 5 Baugrundstücke an einer Sackgasse in sehr ruhiger Lage mit Ganztagssonne und anteiliger Wegeanlage

8483 Deutsch Goritz / Steiermark
890 m2
Grundfläche
€ 29.370,00
Kaufpreis

Beschreibung

Sonnige, neu vermessene, ebene Baugrundstücke mit Bebauungsplan in sehr ruhiger, sonniger Lage.

Die Lage der Grundstücke kann als sehr gut bewertet werden. Diese Grundstücke liegen in einer Sackgasse in einer guten Wohngegend mit weitläufiger Nachbarschaft.

Die ebenen Grundstücke befindet sich im Bauland mit der Widmung allgemeines Wohngebiet und haben die Bebauungsdichte von 0,2 bis 0,4.

Die Zufahrt erfolgt direkt von der Gemeindestrasse zum neu errichteten Sackgassen- Grundstück. Jeder der 5 Bauplätze bekommt ein fünftel Wegeanteil (im Wert von 500.- Euro).
Die Fertigstellung der bestehenden Wegeanlage sowie die Herstellung der inneren Aufschließung (Hofzufahrt, Kanal, Wasser, Strom, Glasfaser) welche sich bereits vorbereitet in der angrenzenden, anteiligen Gemeinschaftsstraße befinden, ist auf Kosten des Käufers durchzuführen.

Festgehalten wird, dass ab Kauf der Grundstückliegenschaft ,eine Bebauung innerhalb von 36 Monaten erfolgen muss. (Bauzwang)

Die Preise der noch verfügbaren, 5 Grundstücke wie am beigefügten Plan ersichtlich, sind wie folgt:

  • TOP 1 ist bereits verkauft !
  • TOP 2 mit 956m² kostet 31.548.- Euro
  • TOP 3 mit 1.000m² kostet 33.000.- Euro
  • TOP 4 mit 993m² kostet 32802.- Euro
  • TOP 5 mit 890m² kostet 29.370.- Euro
  • TOP 6 mit 931m² kostet 30.723.-. Euro

Im Bebauungsplan sind folgende Details festgehalten:

Die äußere Erschließung erfolgt über die im Westen und Osten verlaufenden Gemeindestraßen. Die innere Erschließung erfolgt über eine Stichstraße.
Auf jedem Bauplatz mit Ein- und Zweifamilienhausbebauung sind je Wohneinheit mindestens zwei PKW-Abstellplätze auf eigenem Grund zu errichten. Für Besucher ist ausreichend Abstellfläche auf Eigengrund herzustellen (mind. eine Stellfläche pro Bauplatz), wobei dafür auch der Garagenvorplatz oder ähnliches herangezogen werden können. Nicht überdachte KFZ-Stellplätze (ausgenommen barrierefreie Abstellplätze) dürfen nur in nicht voll versiegelter Form ausgeführt werden.

Für die Baugrenzlinien gelten die Bestimmungen des Stmk. Baugesetzes 1995. Es sind die Abstandsbestimmungen gem. §13, Stmk. Baugesetz 1995 einzuhalten. Geschlossene Garagen müssen einfahrtsseitig einen Abstand von 5 m von der öffentlichen Straße aufweisen. Die Errichtung von Nebengebäuden ist auch außerhalb der Baugrenzlinien zulässig.

Für Nebengebäude, überdachte Abstellplätze, Schutzdächer (Flugdächer) ist eine gekuppelte Bebauungsweise zulässig.

Maximale Gesamthöhe der Gebäude ist 11 m, maximale Anzahl der Geschoße: Kellergeschoß, Erdgeschoß, Obergeschoß oder ausgebautes Dachgeschoß.

Dachform, -Neigung, -Farbe und -Material für Satteldach: 25°-45°, für Walmdach: 25°-35°. Untergeordnete Gebäudeteile können auch andere Dachformen aufweisen. Für Garagen, Nebengebäude, überdachte Abstellplätze und Schutzdächer sind entweder dieselbe Dachform wie das Hauptgebäude oder Flachdach oder flaches Pultdach zu wählen. Material: kleinteiliges, nicht glänzendes Deckungsmaterial, Farbe: rot oder rotbraun, grau.

Für die Fassade sind gedämpfte Farbtöne (Erdfarbtöne) oder zarte Pastelltöne oder gebrochenes Weiß zu verwenden. Signalfarben (z.B. grelles Gelb, Orange, Rot, Grün etc.) und glänzende Materialien sind nicht zulässig.

Sämtliche Kollektorflächen, wie Solar- und Photovoltaikanlagen sind auf Steildächern dachparallel oder in der Dachhaut integriert (keine richtungsändernde Aufständerung) anzubringen.
Auf flach geneigten Dächern (unter 15° Dachneigung) ist eine flache Aufständerung (bis 15°) zulässig.

Die Niederschlagswasser dürfen erst nach einer dem Stand der Technik entsprechenden Retention auf dem jeweiligen Bauplatz in den Vorfluter abgeleitet werden. Die bestehende Regenwassermulde (Versickerungsgraben) entlang der südlichen Grenze des Planungsgebietes ist zu erhalten.

Sämtliche unbebauten und nicht für die innere Erschließung oder als Abstellflächen erforderlichen Flächen sind als Freiflächen auszubilden, verpflichtend zu begrünen und zu erhalten.
Einfriedungen der Bauplätze sind bis zu einer max. Höhe von 150 cm zulässig und entweder licht- und luftdurchlässig oder als lebender Zaun herzustellen. Zäune, Einfriedungen und lebende Zäune entlang von Aufschließungsstraßen müssen im Bereich von Einfahrten so angelegt werden, dass es zu keinen Sichtbehinderungen kommt. Zäune und Einfriedungen entlang von privaten und öffentlichen Wegen sind zur Erleichterung der Schneeräumung mind. 0,5m m hinter die Grundgrenze zu setzen. Ebenso muss bei lebenden Zäunen dauerhaft (im ausgewachsenen Stadium) ein Abstand zwischen Straße und Hecke von mind. 0,5 m sichergestellt werden.

Auf jedem Bauplatz ist mindestens ein großkroniger, heimischer, standortgerechter Laubbaum zu pflanzen. Bei der Bepflanzung von privaten Grün- und Freiflächen, besonders zur Abschirmung nach außen, sind heimische und standortgerechte Gewächse zu verwenden. Standortfremde Arten (z.B. Thujen) und invasive Neophyten sind unzulässig. Max. Höhe von lebenden Zäunen: 150 cm.

Die Gestaltung des Geländes hat mit begrünten/bepflanzten Böschungen oder ingenieurbiologischen Maßnahmen zu erfolgen. Stützmauern (auch Natursteinmauern) sind bis zu einer  sichtbaren Höhe von 0,5 m zulässig, wobei Stützmauern verpflichtend zu begrünen sind. Steinschlichtungen mit Flussbausteinen sind unzulässig.

Für die Vereinbarung eines Besichtigungstermines sowie weitere Fragen zum Grundstück stehe ich ihnen gerne unter der Telefonnummer 0043 664 8494519 zur Verfügung.

Lagebeschreibung

Gemeinde Deutsch Goritz - Ortsteil Ratschendorf

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Letzte Änderung: 05.03.2026, 21:09:20 Uhr; Referenz-Nummer: 15920