Beschreibung
Exklusives Baugrundstück in Gießhübl – Wohnen im Villenviertel mit Weitblick
Zum Verkauf gelangt ein außergewöhnliches Baugrundstück in begehrter Lage von Gießhübl. Mit einer großzügigen Fläche von 1.100 m² bietet dieses Grundstück ideale Voraussetzungen für die Verwirklichung Ihres Wohntraums im exklusiven Villenviertel.
Die Liegenschaft besticht durch ihre schöne südliche Ausrichtung sowie eine leichte Hanglage, die nicht nur eine optimale Sonneneinstrahlung garantiert, sondern auch eine beeindruckende Aussicht auf die idyllische, grüne Hügellandschaft eröffnet.
Gemäß der Bebauungsvorschriften sind auf diesem Grundstück maximal 2 Wohneinheiten realisierbar – perfekt für ein großzügiges Einfamilienhaus oder eine elegante Villa mit zusätzlicher Einheit.
Highlights im Überblick:
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Grundstücksgröße: ca. 1.100 m²
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Villenviertel in exklusiver Lage von Gießhübl
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Leichte Hanglage mit traumhafter Aussicht
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Südorientierung für maximale Lichtverhältnisse
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Bebauung: max. 2 Wohneinheiten
Dieses Grundstück vereint Ruhe, Natur und Exklusivität – und liegt dennoch in unmittelbarer Nähe zu Wien. Eine seltene Gelegenheit für anspruchsvolle Käufer, die Wert auf Lage, Lebensqualität und Privatsphäre legen.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
DECUS Immobilien GmbH – Wir beleben Räume
Für weitere Informationen und Besichtigungen steht Ihnen gerne Herr Nikolaus Karigl unter der Mobilnummer +43 660 45 434 59 und per E-Mail unter karigl@decus.at persönlich zur Verfügung.
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Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.
Ab 1.4.2024 entfallen die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren vorübergehend für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,-. Voraussetzung ist das dringende Wohnbedürfnis, ausgenommen davon sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Die Befreiung ist jedoch für den Einzelfall zu prüfen, DECUS Immobilien übernimmt hierzu keine Haftung.
Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den restlichen Vermittlungsarten nicht) und ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu unseren Auftraggebern besteht.
Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 2 Bruttomonatsmieten (BMM) bei Dienst-/Natural-/Werkwohnungen sowie Suchaufträgen, 3 BMM bei Gewerbe-, PKW- und Lagermietverträgen sowie bei Kaufobjekten 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.
Nähere Informationen sowie unsere AGBs und die Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Service" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés!
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