Beschreibung
Baugrund in Tosters | 854 m² am Siedlungsrand | Teilungsoption
Ein eigener Platz für Ihre Wohnidee.
Am grünen Siedlungsrand von Feldkirch-Tosters, im Gebiet Hub, steht dieses unbebaute Grundstück mit ca. 854 m² zum Verkauf. Angrenzende Grün- und Landwirtschaftsflächen prägen die Umgebung. Die Nähe zu Liechtenstein und zur Schweiz macht den Standort auch für Grenzgänger interessant.
Ob Sie großzügiger planen oder einen kompakteren Bauplatz suchen: Das Grundstück wird als Ganzes angeboten. Alternativ besteht die Möglichkeit einer projektbezogenen Teilung in zwei Teilflächen.
Das Grundstück auf einen Blick
Grundstück: Gst.-Nr. 507/7, KG 92125 Tosters
Lage: Hubstraße, Feldkirch-Tosters
Gesamtfläche: ca. 854 m²
Widmung: Baufläche-Wohngebiet
Baunutzungszahl laut Baugrundlagenbescheid: maximal 35
Höchstgeschosszahl laut Baugrundlagenbescheid: 2
Gelände: Hanglage, zur Hubstraße abfallend
Erwerb: Gesamtgrundstück oder Teilfläche nach entsprechender Planung und Abstimmung
Als Ganzes mehr Raum für individuelle Planung
Die Gesamtfläche bietet die Möglichkeit, Haus, Garten und private Außenbereiche im Zusammenhang zu gestalten. Die Hanglage ist dabei ein wesentlicher Bestandteil der Planung und eröffnet Ansätze für ein Wohnkonzept mit unterschiedlichen Ebenen.
Die Teilungsoption zwei kompaktere Bauplätze
Die bisherige Teilungsidee sieht folgende Flächen vor:
Teilfläche 1: ca. 430 m² – Preis auf Anfrage
Teilfläche 2: ca. 424 m² – Preis auf Anfrage
Auf Teilfläche 2 ist die gemeinsame Zufahrt vorgesehen. Zugunsten der Teilfläche 1 soll ein entsprechendes Geh- und Fahrrecht eingeräumt werden.
Nach aktueller Auskunft der Stadtplanung haben sich die planerischen Rahmenbedingungen seit dem vorliegenden Baugrundlagenbescheid nicht verändert. Eine Teilung und eine entsprechende Zufahrtslösung sind grundsätzlich vorstellbar. Die konkrete Ausgestaltung hängt vom jeweiligen Bauvorhaben ab.
Sinnvoll ist deshalb, die geplante Bebauung bereits gemeinsam mit dem Teilungsentwurf abzustimmen. Dadurch können Grundstücksgrenzen, Hauspositionen und Zufahrt aufeinander abgestimmt werden. Für die straßenseitige Zufahrt wird eine Breite von etwa fünf Metern als günstige Planungsgröße angesehen. Die endgültige Ausführung ist projektbezogen mit den zuständigen Stellen zu klären.
Die angegebenen Teilflächen sind ungefähre Konzeptgrößen. Endgültige Flächen, Grenzen und die Bebaubarkeit ergeben sich aus der Vermessung und der erforderlichen behördlichen Abstimmung.
Kosten und bestehende Rechte
Die Kosten der Grundstücksteilung trägt der Verkäufer. Die Kosten der erforderlichen Erschließung und Anschlüsse trägt der jeweilige Käufer.
Auf dem Gesamtgrundstück besteht bereits ein grundbücherlich eingetragenes Geh- und Fahrrecht zugunsten des Nachbargrundstücks 507/6. Dieses ist bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Die entsprechenden Unterlagen stellen wir gerne zur Verfügung.
Welcher Platz passt zu Ihrer Wohnidee
Gerne zeigen wir Ihnen das Grundstück persönlich und besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten des Gesamterwerbs oder der Teilungsoption.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
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