Fantastisches Baugrundstück Nr. 1026/16 | TOP-Lage in Pasching Thurnharting

4061 Pasching / Oberösterreich
630 m2
Grundfläche
€ 369.000,00
Kaufpreis

Beschreibung

Sichern Sie sich Ihr sonniges Baugrundstück in leichter Hanglage mit Süd-Ausrichtung!

In einer der gefragtesten Wohngegenden von Pasching entstehen durch eine exklusive Neu-Parzellierung 4 Baugrundstücke. Die leichte Hanglage und die optimale südliche Ausrichtung garantieren Ihnen maximale Sonnenstunden für Ihr neues Zuhause.

DIE PARZELLEN & KAUFPREISE (EINHEITLICH ~€ 585,- / m²)

  • Parzelle GST-Nr. 1026/17: ca. 658 m² | Kaufpreis: € 384.900,00
  • Parzelle GST-Nr. 1026/16: ca. 630 m² | Kaufpreis: € 369.000,00
  • Parzelle GST-Nr. 1026/15: ca. 676 m² | Kaufpreis: € 394.900,00
  • Parzelle GST-Nr. 1026/5: ca. 668 m² | Kaufpreis: € 390.000,00

Die neu parzellierten Grundstücke sind aktuell noch nicht eigenständig im Grundbuch eingetragen. Die ordnungsgemäße Verbücherung und grundbücherliche Durchführung erfolgen direkt im Zuge der Kaufabwicklung über den Vertragserrichter.


BEBAUUNGSDETAILS

  • Planungssicherheit: Rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 68 liegt vor.
  • Bauplatzbewilligung & Projektierung: Für sämtliche Grundstücke liegt bereits eine rechtskräftige Bauplatzbewilligung vor. Eine baubewilligte Einreichplanung für ein Doppelhausprojekt je Parzelle ist ebenso vorhanden, diese kann nach gesonderter Vereinbarung übernommen bzw. erworben werden.
  • Bauweise: Offen oder gekuppelt (ideal für Doppelhaushälften mit bis zu 2 WE pro Parzelle).
  • Kennzahlen: Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,6 für maximale Raumausnutzung (bis zu 2 Vollgeschosse; max. Firsthöhe 9,5 m).
  • Gartenanteil: Mindestens 40 % der Grundstücksfläche bleiben als Grünfläche erhalten.
  • Zusätzliches Potenzial (Realteilung): Jede der 4 Bauparzellen bietet die Möglichkeit, noch einmal in zwei eigenständige Grundstücke geteilt zu werden. Eine solche Realteilung wäre gegebenenfalls eigenständig vom Käufer umzusetzen.


INFRASTRUKTUR & VERSORGUNG

Die Erschließung ist durch eine offizielle Infrastrukturvereinbarung mit der Gemeinde Pasching vertraglich geregelt:

  • Gemeinde-Leistungen: Die Gemeinde errichtet die asphaltierte Zufahrtsstraße mit eigener Wendemöglichkeit und Straßenbeleuchtung. Hauptleitungen für Wasser und Strom sowie ein LWL-Hüllrohr (Vorbereitung für Highspeed-Glasfaserinternet) liegen direkt in der Straße bereit.
  • Kanalanschluss & Strom: Der Abwasserkanal liegt an der süd-westlichen Grenze von GST-Nr. 1026/5 (inkl. Leitungsrecht für alle Parzellen). Die bestehende 10-kV-Stromleitung wird vom Verkäufer auf dessen Kosten unter die Erde verlegt.
  • Regenwasserkanal bereits fertiggestellt: Der Regenwasserkanal wurde bereits fertig errichtet und über ein immerwährendes, grundbücherlich abgesichertes Leitungsrecht zum Füchslbachkanal angebunden. Die Wartung und Haftung der Hauptleitung übernimmt die Gemeinde – für Sie fallen keine laufenden Wartungskosten an.
  • Hangwasserkonzept: Ein behördlich abgestimmtes Schutzkonzept zur Ableitung von Oberflächenwasser liegt vor. Die Bauliche Umsetzung einer Hangwassermulde ist bei den beiden Bauparzellen 1026/15 und 1026/5 jeweils an der Westseite der Parzellen vorgesehen, dafür ist ein 1,5 Meter breiter Streifen für eine flache Rasenmulde (35 cm Tiefe) umzusetzen. Diese ist noch nicht ausgeführt und ist im Zuge der individuellen Geländegestaltung zu errichten.

  • Beiträge: Vom Käufer sind noch die Anschlussgebühren der Versorger sowie der Verkehrsflächenbeitrag an die Gemeinde zu entrichten.


DIE BAUVERPFLICHTUNG: IHR SCHUTZ VOR DAUERBAUSTELLEN

Für die Grundstücke besteht eine branchenübliche Bauverpflichtung innerhalb von 5 Jahren. Diese Verpflichtung gilt seit Oktober 2023 (mit Inkrafttreten der Raumordnungsmaßnahmen). Dies verhindert eine ewige Baustelle in Ihrer direkten Nachbarschaft und sichert langfristig die Werthaltigkeit Ihres Grundstücks.

 

Für weitere Informationen und Unterlagen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Ihr SPERER Immobilien Team 
Stefan Pichler | 0676 4630535 | s.pichler@sperer-group.com

Aufgrund einer gesetzlichen Ausnahme besteht keine Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises.

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 16.10.2026, 14:01:48 Uhr; Referenz-Nummer: 510