Eingereichtes Projekt in Toplage an der Strebersdorfer Straße

1210 Wien
554 m2
Wohnfläche
775 m2
Grundfläche
€ 664.800,00
Kaufpreis

Beschreibung

Baugrundstück mit eingereichter Planung in erstklassiger Lage – vielseitige Entwicklungsmöglichkeiten!

Zum Verkauf gelangt ein eingereichtes Projekt in begehrter Lage mit hervorragender Infrastruktur. Das Grundstück umfasst insgesamt 775 m², davon 226 m² Bauland und 539 m² Gartenfläche.

Laut den bereits bei der Baubehörde eingereichten Planunterlagen sind sechs Wohneinheiten mit insgesamt 554 m² reiner Wohnnutzfläche realisierbar, zuzüglich rund 242 m² Dachterrassen und 33 m² Garten.

Auf dem Grundstück befindet sich ein Bestandsgebäude, das entweder abgerissen oder an das Projekt angepasst und erweitert werden kann.

Pläne werden auf Anfrage gerne zugeschickt.

Top-Lage mit optimaler Verkehrsanbindung

Das Grundstück liegt nahe an der Langenzersdorfer Straße, eingebettet in die charmante Heurigengegend von Strebersdorf. Die Busstation Linie 32A befindet sich nur wenige Schritte entfernt und bringt Sie in 5 Minuten zum Bahnhof Strebersdorf, von wo aus Sie mit der S4 direkt die Station Wien Mitte – Landstraße erreichen. Zudem ist die Straßenbahnlinie 26 in nur 900 Metern erreichbar, wodurch eine hervorragende Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz gewährleistet ist.

Perfekte Infrastruktur für den Alltag

Trotz der grünen und idyllischen Umgebung profitieren Sie von einer ausgezeichneten Nahversorgung. Das Einkaufszentrum Center 21 ist nur 1 km entfernt und bietet eine Vielzahl an Geschäften, darunter Müller, Penny, Billa und viele weitere Einkaufsmöglichkeiten.

Dieses Grundstück vereint erstklassige Lage, viel Entwicklungspotenzial und eine hervorragende Anbindung – eine seltene Gelegenheit für Bauträger, Investoren oder Privatpersonen!

 

Gemäß § 10 Maklergesetz (MaklerG) wird festgehalten, dass im Falle des Abschlusses eines Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages über die angebotene Immobilie eine Vermittlungsprovision in Höhe von 3 % des Kaufpreises zuzüglich 20 % USt anfällt.

Diese Verpflichtung zur Zahlung der Provision tritt ebenfalls in Kraft, wenn durch Weitergabe von Informationen an Dritte ein Vertragsabschluss zustande kommt (§ 15 MaklerG).

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 03.04.2025, 12:53:09 Uhr; Referenz-Nummer: 5561/2540