Beschreibung
Die zulässige Bebauung gemäß OÖ-Raumordnungsgesetz § 22 (5) heißt „Eingeschränktes Gemischtes Baugebiet MB – unter Ausschluss betriebsfremder Wohnungen“.
Abs. 5: Als gemischte Baugebiete sind solche Flächen vorzusehen, die dazu dienen,
1. Klein- und Mittelbetriebe aufzunehmen, die auf Grund ihrer Betriebstype die Umgebung nicht wesentlich stören;
2. Lagerhallen sowie nicht wesentlich störende Lagerplätze zu errichten;
3. sonstige Bauwerke und Anlagen, die in Wohngebieten (Abs. 1) errichtet werden dürfen, sowie Büro- und Verwaltungsgebäude aufzunehmen.
Vom Grundstück 69/1 (im Foto "DORIS Gesamtes Grundstück" ist es blau hinterlegt) wurde ein Teil mit einer Größe von 549m² abgetrennt. Dieses Teilgrundstück erhielt die Grundstücksnummer 69/4 und ist im "Teilungsplan_neues_Grundstück_69_4" ersichtlich.
Infos auf einen Blick
- Grundstücksfläche: 549 m²
- Zufahrtsbereich ca. 4m breit (=Teil der asphaltierten Zufahrt)
- Linke Grundstücksgrenze ist in etwa der ungemähte Teil zur gemähten Wiese
- Die Tanne und die rechts davon befindlichen Hütten stehen auf dem Grundstück und können/müssen für die Zufahrt entfernt werden
- Leichte Hanglage
- Ca. 350m zum Bahnhof
- Ca. 900m ins Ortszentrum
- Bereits elektronisch vermessen
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.